Verordnung
die Strumpfweber betreffend..."Uns von denen hiesigen Strumpf-Webern die beschwehrende Anzeige geschehen..." dat. 8. Juni 1779. Qu.Fol. 1 Bl., eins. bedruckt. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig, tls. kl. Randläsuren.
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