Verordnung
Lumpensammler betreffend. "Demnach die Handlungs-Raggion F.J.Imhauß, von Cölln, die Erlaubniß, in hiesiger Stadt, die Lumpen einsammeln lassen zu dörfen..." dat. 15. Okt. 1782. Qu.Fol. 1 Bl., eins. bedruckt - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig. Kl. Randläsuren.
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