Verordnung
Kurzware- und Galanterie-Händler betreffend..."die mit Galanterie und Frantzösischen, wie nicht weniger anderen kurzen Waaren handelnde...". Dat. 16. Feb. 1741. Qu.4°. Eins. bedr. u. gefalt. - Etw. gebr. u. stockfleckig.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.