Verordnung
Brand in Frankfurt betreffend..."demnach man bey dem ohnlängsten in hiesiger Bock-Gassen entstandenen grossen Brand verschiedene Mängel und Gebrechen an denen abgebrannten Gebäuden...". Dat. 10. Okt. 1719. Fol. 2 Bl. - Tls. gebr., kl. Randläsuren.
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