54-2048
Verordnung
Bild Nr.: 54-2048 Verordnung: (Schmuck, Kunstgewerbe)

Gold- und Silber-Arbeiter betreffend. "...die hiesige Gold- und Silber-Arbeiter sich öffters zum höchsten beschweret, daß zwischen denen Meß-Zeiten..." dat. 11. Dez. 1755. Qu.Fol. 1 Bl., eins. bedruckt u. gefalt. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig, tls. kl. Randläsuren.


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