Verordnung
Viehmarkt in Frankfurt betreffend. "Wie es hinfüro des Viehmarckts halben, an Ochsen, Schwein und anderm, gehalten werden soll..." Fol. eins. bedruckt u. gefalt. Dat. 27. Apr. 1747. - Beschnitten u. unterlegt. Tls. stockfleckig.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.