54-1521
Verordnung
Bild Nr.: 54-1521 Verordnung: (Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Viehmarkt)

Viehmarkt in Frankfurt betreffend. "Wie es hinfüro des Viehmarckts halben, an Ochsen, Schwein und anderm, gehalten werden soll..." Fol. eins. bedruckt u. gefalt. Dat. 27. Apr. 1747. - Beschnitten u. unterlegt. Tls. stockfleckig.


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