54-1520
Verordnung
Bild Nr.: 54-1520 Verordnung: (Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Viehhändler)

Viehändler betreffend..."daß fremde Viehändler, wenn sie zum zweitenmal hierher kommen, von denen schon länger hier bekandten gehänselt..." dat. 25. März 1783. Qu.4°. 1 Bl., eins. bedruckt u. gefalt. Angerändert.


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