Verordnung
Viehändler betreffend..."daß fremde Viehändler, wenn sie zum zweitenmal hierher kommen, von denen schon länger hier bekandten gehänselt..." dat. 25. März 1783. Qu.4°. 1 Bl., eins. bedruckt u. gefalt. Angerändert.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.