54-1466
Verordnung
Bild Nr.: 54-1466 Verordnung: (Küche und Haushalt, Metzgerei, Frankfurt)

das Metzgerhandwerk betreffend..."Zu Beseitigung derer, eines Theils von dem hiesigen Metzger-Handwerk über die allzu häufige Einbringung des auswärts geschlachteten frischen Fleisches..." dat. 3. Apr. 1798. Fol. 2 Bl., gefalt. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig.


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