Verordnung
Gewürzkrämer betreffend..."so der mehrertheil Gewürtzkrämer...mit allerley verbottenen, ungerechten, untauglichen und betrüglichen Materien...verfälscht...". Dat. 23. Juni 1716. Qu.Fol. Eins. bedr. u. gefalt. - Etw. gebr. u. stockfleckig. Kl. Randläsuren.
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