54-1375
Verordnung
Bild Nr.: 54-1375 Verordnung: (Küche und Haushalt, Bäckerei und Konditorei)

"wie es hinfüro mit dem Meel- und Frucht-Kauff gehalten werden solle. Den Meel-Kauff betreffend." Dat. 23. Nov. 1747. Qu.Fol. Eins. bedr. u. gefalt. - Tls. gebräunt u. angerändert.


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