54-1373
Verordnung
Bild Nr.: 54-1373 Verordnung: (Küche und Haushalt, Bäckerei und Konditorei, Frankfurt)

Mehlhändler betreffend. "Wie es hinführo mit dem Meel- und Frucht-Kauff gehalten werden soll. Den Meel-Kauff betreffend." Dat. 23. Nov. 1747. Qu.Fol. Eins. bedr. u. gefalt. - Tls. kl. Randläsuren.


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