Verordnung
Mehlhändler betreffend. "Wie es hinführo mit dem Meel- und Frucht-Kauff gehalten werden soll. Den Meel-Kauff betreffend." Dat. 23. Nov. 1747. Qu.Fol. Eins. bedr. u. gefalt. - Tls. kl. Randläsuren.
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