54-1342
Verordnung
Bild Nr.: 54-1342 Verordnung: (Jagd, Frankfurt)

die Wilderei und Jagd betreffend..."daß einige izt bekannte Personen sich untersagen sollen, teils in, teils auser der Hegezeit, auf die Jagd zu laufen...". Dat. 6. Mai 1780. Fol. Beids. bedr. - Etw. gebr., tls. wasserrandig.


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