142-334
Reforations-Ordnung,
Bild Nr.1: 142-334 Reforations-Ordnung,: (Alte Drucke, Handschriften und Theologie)

Welche in Lbl. Stadt Basel ... vorgeschrieben wird. 1765. (Basel), Decker 1765. Fol. 19 S. Mit Titelholzschn. und 3 Holzschnitt-Kopfstcken. Heftstreifen.

Dabei: Ordnung, Welche auf der Landschafft des Lbl. Stands Basel, so wohl bey Verrichtung des Gottesdienstes... zu halten befohlen. Basel 1759. Fol. 39 S. Heftstreifen. - I) Lste die Reformations-Ordnung von 1758 ab und wurde in zwei Teile aufgeteilt: die Regeln gegen die Verschwendung wurden abgetrennt. Hier sind Vorschriften u.a. gegen die Prachtentfaltung bei Kutschen und Equipagen sowie gegen zu prchtige Bedienstetenkleidung abgedruckt. Strenge Einschrnkungen gab es fr Tanzmeister. Kinderumzge an Fasnacht wurden ganz untersagt.


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Große Abbildung Nr.1: 142-334 Reforations-Ordnung,: (Alte Drucke, Handschriften und Theologie)
Große Abbildung Nr.2: 142-334 Reforations-Ordnung,: (Alte Drucke, Handschriften und Theologie)