Khevenhüller,L.A.v.
Interims-Regulament, nach welchen die Ihro zu Hungarn und Bheim ... Ober-Commando in Cantonirung auf denen Confinien des Ertz- Hertzogthums Ober-Oesterreich und Bayrn stehende Armee sambt, und sonders sich zu achten, und nachzuleben haben wird. Raab, 10. Jan. 1743. 4. 10 nn. Bl. Geheftet.
Militrverordnung in 15 Artikeln. - Selten, kein Eintr. im KVK. - Tls. leicht fleckig, hs. Datum a.T.
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