Nettelbladt,H.
Historisch-diplomatische Abhandlung von dem Ursprunge der Stadt Rostock Gerechtsame und derselben ersteren Verfassung in weltlichen Sachen bis ans Jahr 1358 nebst denen von Originalien genommenen Urkunden, Mnzen, Siegeln und andern Alterthmern der mittlern Zeit. 2 Tle. in 1 Bd. Rostock, o. Vlg. 1757. Fol. Mit je 1 gest. Titel-, Kopf- u. Schlussvign. u. 26 Textholzschn., meist mit Mnz- u. Siegelabb. 24, 188, CXXVIII S. Hldr. d. Zt. mit Rsch. (Berieb. u. best., Kap. mit Fehlst.).
ADB XXIII, 466. Hee I, 4216. - Quellenmige Verfassungsgeschichte der Stadt Rostock bis zum Jahr 1358. Heinrich Nettelbladt entstammte einer sehr alten Rostocker Fischerfamilie, die seit 1525 im Ratsstuhl sa. 1756 selbst zum Brgermeister gewhlt, wollte er mit dem vorliegenden Werk (zur groen Entrstung der mecklenburgischen Landesregierung) erweisen, da Rostock seit jeher eine freie reichsunmittelbare Stadt gewesen sei. - Gering gebrunt u. leicht wellig, Titel mit St. verso, hs. Besitzverm. u. ob. Eckfehlst.
Große Abbildungen zum Artikel