Churfürstlicher Pfaltz bei Rhein,
&c. ernewert und verbessertes Land-Recht, Mit groem Wappenkupfer a. d. Titel. 5 Bll., 522 Seiten, 22 Bll. und 25 Bll. Reg. bzw. Titeleien zu den einzelnen Bchern. Weinheim, J. Mayer, 1700. - Angeb.: Churfrstlicher Pfaltz bey Rhein, &c. ernewert und verbesserte Land-Ordnung. Mit groem Wappenkupfer a. d. Titel. 1 Bl., 238 Seiten, 7 Bll. Weinheim, J. Mayer, 1700. Folio. Mod. Halbschweinslederband mit Rckenschild.
Roth, Kurf. Hofdr. zu Weinheim (in N. Archiv f. Gesch. d. Stadt Heidelberg IV, 1901), S. 255f., VIII. - Das kurpflzische Landrecht und die Landesordnung von 1582 in der verbesserten Fassung von 1610, mit Publikationspatent von 1698; letzte Einzelausgaben . - Im Landrecht (Gerichtsordnung, Zivilrecht, Strafrecht) sind nur wenige neuere Gesetze eingeschlossen: Revisions-Ordnung, Inquisitions-Ordnung (von 1683) und "Edictum wider die Duella" (von 1692). Die Landesordnung behandelt Regierung, Polizei, Vormundschaft, Verwaltung, Handwerksordnungen etc. - "Das Landrecht von 1582 stellt 'die imposanteste kodifikatorische Leistung der Kurpfalz' dar (Press). Mit ihr war fr die aus den verschiedensten Bestandteilen zusammengewachsene Kurpfalz die Rechtseinheit erreicht.... Es wird deutlich, in welchem Ausma von landesherrlicher Seite in die Gestaltung auch des tglichen Lebens eingegriffen wurde. Dabei wurden vorher bestehende lokale Ordnungen abgeschafft... Die Integration von Gerichtsordnungen mit Landesordnung und Landrecht kann als ein Ausdruck der fortgeschrittenen Entwicklung der Kurpfalz als einheitliches Territorium angesehen werden. Die Kodifikation wird oft Nikolaus Cisner aus Mosbach zugeschrieben; doch drften auch andere Juristen wie Hartmanni, Noe Meurer und Justus Reuber wesentlichen Anteil an ihr haben..." (Kat. der Ausst. 'Bibliotheca Palatina', Heidelberg 1986, E 12.4). - Teils etw. gebrunt, braun- und fingerfl. sowie stellenw. leicht wasserrandig; gutes Ex. dieses grozgigen Druckes auf krftigem Btten aus der ersten Offizin Weinheims.
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