Karl VI.
Als haben Wir in Gnädigster Ansehung der dem allgemeinen Weesen hieraus erwachsenden Ersprießlichkeit... aus Königlicher Gewalt und Macht, in Handwercks-Sachen folgende Satzungen zu genauer Beobachtung im vim legis publiciren zu lassen befunden... Wien 1731. Gr.4°. 14 nn. Bl. Blindgepr. Schweinsldrbd. mit Wappensupralibros. auf beiden Deckeln.
Die Reichshandwerksordnung Karls VI. von 1731 in einer auf Böhmen zugeschnittenen Form. - Der sehr dekorative Ebd. etw. fleckig u. berieben.
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