140-2347
Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein.
Bild Nr.1: 140-2347 Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein.: (Deutschland, Pfalz)

Undergerichts Ordnung Des Fürstenthums Zweybrücken, welche auß Befehl Des Durchlauchtigen, Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herren Friderichen, Pfaltz-Grafen bey Rhein, in Bayern, zu Jülich, Cleve und Berg Hertzogen... von neuem wieder aufgelegt: Darbey etliche Statuta und Satzungen in Successionen oder Erbfällen, Einkindschafften, Abtrieb oder Losungen, Kauffen und Verkauffen, Zinsverschreibungen, und andern Policey-Händeln, Auch daß man sich in Malefitz-Sachen des Reichs peinlicher Gerichts Ordnung nach verhalten sol. Zweibrücken, Quantz 1657. Kl.4°. 6 Bl., 176 S. - ╔Angebunden: Verordnung╗ wie es bey Abschätzung derer Wetter- und anderer Schäden in hiesigem Herzogthum gehalten werden soll. Zweibrücken, Hallanzy 1759. 12 S., 1 Faltbl. - ╔Reglement╗ und Ordnung wie es künfftighin bey Erhebung aller und jeder praestandorum so wohl, als auch ratione modi exequendi in dem Hertzogthum Zweybrücken gehalten werden soll. Zweibrücken, Mengert 1741. 16 S. - ╔Verordnung╗ wie es mit denen Insinuationen und deren Gebühren von allen und jeden Ambts-Verfügungen in dem Herzogthum Zweybrücken gehalten werden soll. Ebda. 1741. 10 S., 1 w. Bl. - ╔Verordnung╗ wie es in Ansehung derer publiquen Steigungs und Depositen-Gelder im Hertzogthum Zweybrücken gehalten werden solle. Zweibrücken, Hallanzy 1749. 4 Bl. - ╔Verordnung╗ gegen das Laster der Trunckenheit. Ebda. 1752. 2 Bl. - ╔Verordnung╗ wie es künftighin in Ansehung derer Dispensationen im Hertzogthum Zweybrücken gehalten werden solle. Ebda. 1752. 4 Bl. - Eine weitere Verordnung (ohne Titel 1753, 4 Bl.), sowie nachgebunden mehrere Bl. dt. Handschrift. Mod. Kunstldr. - Gebrauchsspuren, tls. wasserrandig u. Randläs. - Exlibris.


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