Christian IV, Herzog von Pfalz-Zweibrücken.
Verordnung zu unehelichen Kindern, Zweibrücken 21. Mai 1748. Kl.Fol. 1 S.
Verfügt "ohnnachläsig" die Todesstrafe gegen "außerhalb der Ehe geschwängerte Weibs-Personen", welche "ihrer Geburt heimlich niederkommt und dieselbige hernach tod gefunden wird". - Unt. Rand mit hs. Eintr. bezüglich des Pfarrers Matthias zu Hornbach (dat. Zweibrücken 14. Juni 1748) mit 3 Unterschr. - Mittelfalz. Randläs.
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