Frankfurt am Main.
Demnach uns dem Rath dieser Stadt Franckfurt unterschiedliche Klagen vorkommen, daß etliche frembde Leder-Händler.... Einblattdruck. Frankfurt, 21. April 1642. Ca. 19 x 29,5 cm. - Verordnung gegen Handel von feuchtem Sohlen-Leder. - Verso untere Ecke mit Sammlerstempel. - Stark gebräunt.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Frankfurt
Schuhe
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