Hanselmann,C.E.
Diplomatischer Beweis, daß dem Hause Hohenlohe die Landes-Hoheit nicht in dem Interregno, sondern schon lang vorher zugestanden. Samt einer Abhandlung von dieses Hauses Ursprung. Nbg., Felßecker Erben 1751. Fol. Mit 1 gest. Portrait-Taf., 4 gefalt. Stammtaf. u. 4 gefalt. Urkunden-Faksim. 7 Bl., XIV, 628 S., 23 Bl. Prgt. d. Zt.
Dahlmann-W. 7125. Heyd 3839. - Ohne die 1757 ersch. Fortsetzung. Das Portrait zeigt Gottfried Graf von Hohenlohe. - Tls. etw. fleckig, 1 Faksim. stärker wasserrandig, N.a.T.u.V.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Hohenlohe