Carl Eugen, Herzog von Württemberg.
Herzoglich-Wirtembergische Trauer- und Leichen-Tax-Verordnung d.d. 24-ten April 1784. Stgt., Cotta (1784). Fol. 35 S. Kart. d. Zt. mit hs. Deckeltitel. (Rckn. beschäd.).
Enthält im ersten Abschnitt die Trauerordnung mit 8 Paragraphen für Rang- und Stand, die Abtheilungen (Grad der Verwandtschaft von Eltern bis Verwandte), Trauerzeit, Trauerkleidung, Fortsetzung (nach der Tiefen Trauer), Eheleute, Gemeine Leute, Aufhebung von Mißbräuchen. Im Zweiten Abschnitt die Leichenordnung (Paragraph 9-27, Einführung der "Abend-Leichen", Trauerwagen, Stadtleichenträger, Geläut, Blasen, Leichentücher, "Baaren", Grabstätten, Mahlzeiten der Trauerfeier, Kränze und Sträuße, Gedichte) und das "Leichen-Tax-Reglement" (Paragraph 28-35 mit den Gebühren vom Totengräber bis zum Heizen im Winter). - Tls. im Bug schwach wasserrandig.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Württemberg
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