Forst- und Holtz-Ordnung, Erneuerte,
Curfürstenthums Hessen-Casselischen Theils. Kassel, Harmes 1721. Fol. Mit Holzschn.-Wappen. 35 S. Ausgebunden.
Seltene Forstordnung. Berifft u.a.: Dieberei, Bauholz, Bender- und Faß-Holz, Brennholz, Roden, aber auch Schweine-Mast im Wald und Wildhege. - Etw. gebräunt, tls. stockfl., in den ob. Blatträndern tls. wasserrandig.
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