116-1613
Forst- und Holtz-Ordnung
Bild Nr.: 116-1613 Forst- und Holtz-Ordnung: (Deutschland, Hanau, Forstwirtschaft)

der Graffschafft Hanau=Müntzenberg. (Kassel) 1736. Fol. 41 S., 1 Bl. Ausgebunden.

Seltene Verordnung mit zahlreichen Artikeln, die die Forstwirtschaft, Baumzucht, das Schlagen und die Verhüttung des Holzes betreffen. - ╔Dabei: Wilhelm VIII., Landgraf Hessen-Kassel.╗ Regulativ, Wie es sowohl Mit Schieß- und Verkauffung Des Wildpreths In Unser Graffschafft Hanau-Müntzenberg, Als auch Wegen der davon vor die Jagd- und Forst-Bediente abfallenden Jäger-Rechten, sodann dem Schieß- oder Fang-Gelde gehalten werden soll. O.O. 1737. Fol. 16 S. Ausgebunden. - Tls. leicht fl. - Sehr selten.


Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.