Malefiz-Ordnung,
Kurtze Denen allgemeinen Rechten und Landesbräuchen gemäß, aus Hoch-Oberkeitlichem Special-Befelch eingerichtete. In diesen Unseren Befreyten Pündtnerischen Landen, bey begebenden leidigen Fählen zu observiren und zugebrauchen... Chur, A.Pfeffer 1716. Kl.Fol. 8 nn. Bl. Lose, mit dem hint. Deckel des urspr. Umschlags. (Gebrauchssp.).
Lose Bogen, tls. etw. stockfleckig. - ╔Dabei: Revidirte Flößordnung╗. Beilage V des Anhangs zum großräthlichen Abschied vom 1. Juli 1847. O.O. u. Vlg. 15 S. Geheftet.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Schweiz
Kriminologie
Graubünden