115-1964
Verordnung,
Bild Nr.: 115-1964 Verordnung,: (Deutschland, Preussen)

wodurch die Cirkulation der spanischen Piastres forts in den Königlichen Preußischen Staaten gestattet, der numeraire Werth derselben bestimmt, und den Königlichen Kassen-Bedienten vorgeschrieben wird, wie sie diese Piastres forts in den Landesherrlichen Kassen annehmen sollen. Bln., Decker 25. Juni 1794. Fol. Mit Kopfvign. u. 1 Textvign. (Münze) in Holzschn. 3 Bl. - ╔Angebunden:╗ Mehrere Verordnungen (1799-1814), u.a. Maximilian Franz Erzbischof v. Köln, Münster 1799. 20 S.; Gesetzliche Bestimmung mittelst welcher die durch die Verträge oder Gewohnheiten nach dem Julianischen Kalender angeordnete Hütungs- und Hebungs-Termine auf Jahrestage des Gregorianischen Kalenders verlegt werden. Berlin 1800, Patent wegen Einführung der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in den Erbfürstenthümern Paderborn und Münster 1803; etc. Ohne Einband, ausgebunden. - Buchblock gebrochen, nicht eingehend kollat.


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