Strube,D.G.
Gründlicher Unterricht Von Regierungs- und Justitz-Sachen, Worinn untersuchet wird: Welche Geschäffte ihrer Natur und Eigenschafft nach vor die Regierungs- oder Justitz-Collegia gehören? Hildesheim, L. Schröder, 1733. Kl.4°. 20, 203, (9) S. Pbd. d. Zt.
ADB XXXVI, 636: "Die wichtigste unter den das öffentliche Recht angehenden Arbeiten ist der "Gründliche Unterricht..." - Kanten bestoßen. Satzspiegel durchg. gebräunt.
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