Hochzeits-Verordnung.
E.E. Rahts der Stadt Rostock Verordnunge, Wie es vor der Hand bey diesen schweren Leufften, mit den Hochzeiten durchgehendes gehalten werden solle. Rostock, Riechel 1684. Kl.4°. Mit Holzschn.-Titelvign. (Wappen). 4 nn. Bl. Gefalt. Bogen.
Schreibt u.a. vor, sich bei "diesen kümmerlichen Zeiten aller Üppigkeit in Kleidern wie auch Überflusses in Essen und Trincken zu enthalten". - Leicht stockfleckig.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Rostock