105-2302
Verordnung,
Bild Nr.: 105-2302 Verordnung,: (Deutschland, Glückstadt)

daß alle Ehen unter Bluts- und schwiegerlichen Verwandten, die nicht im göttlichen Gesetze ausdrücklich verboten sind, ohne Dispensation erlaubt seyn sollen, für das Herzogthum Schleswig, das Herzogthum Hollstein,... Glückstadt, Babst 1771. Kl.4°. 2 Bl. Geheftet.

Selten, nur 1 Eintr. im KVK. - ╔Dabei╗ 2 weitere Verordnungen aus Glückstadt: ╔Declaration╗ der wegen Abschaffung der Kirchenbuße,... ergangenen Verordnung, 1767. - ╔Verordnung╗, wodurch die Verfassung, ... die in dem Herzogthum Schleswig... vom 28. Dec. 1770 u. 15. Mart. 1771 in Ansehung der Matrimonial-Dispensationen statt gehabt,... 1775.


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