Klotzsch,J.F.
Das Verzellen nach seiner Bedeutung aus der alten Rechts-Verfassung untersuchst u. durch Urkunden erläutert. Drsd., Gerlach 1765. Mit gest. Titelvign. 8 Bl., 200 S. Hldr. d. Zt. mit Rsch. und goldgepr. Rckn. (Kanten berieb.).
Seltene Schrift. - Unter "Verzellen" versteht man eine Art von Vorverurteilung von flüchtigen Tätern bei eindeutiger Schuldlage. - Etwas fleckig.
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