Ludwig, Herzog zu Württemberg u. Teck,
Summarischer und einfeltiger Begriff, wie es mit der Lehre und Ceremonien in den Kirchen Unsers Fürstenthumbs gehalten und vollzogen werden solle. Tbg., (G.Gruppenbach) 1582. Fol. Mit Wappenholzschnitt auf Titel. 4 Bl., 428 (recte 426) S., 4 (statt 5; ohne d.l.w.) Bl. Blindgeprägt. Schweinsldr. d. Zt. auf Holzdeckeln. (Gebräunt u. fl., tls. Wurmspuren, Kanten u. Ecken tls. eingerissen).
BM, German Books 929. VD 16, W 4528. - Bereits von Ludwigs Vorgänger 1559 erlassene Kirchenordnung, hier in Überarbeitung. Behandelt neben dem Kirchenbereich auch die Tübinger Universität, das Stuttgarter Pädagogium und das württ. Schulwesen überhaupt. Ferner über Censur, Leib- und Wundärzte, Stadtschreiber, Zauberei etc. - Gebräunt u. stockfl., tls. wasserrandig. Einige Randeinrisse. N.a.T. Ohne hint. flieg. Vors.
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Kapitel:
1 - Alte Drucke, Handschriften und Theologie
Sachgebiet:
Kirchenordnung