Mainz.
Ordnung und Edict Des Hochwürdigsten in Gott Fürsten und Herrn, Herrn Daniels, deß heiligen Stuls zu Maintz Ertzbischoffen..., wie diejenigen, so in dere Churfürst. G. Obrigkeiten und Gebieten zum heiligen Ehestandt zu greiffen gemeint, hinfürter den anzufangen und ins Werck zu richten sich verhalten sollen. Mainz, Kaspar Behem 1582. Kl.4°. Mit Holzschn.-Druckermarke a.T. 13 Bl. Ohne Einband, ausgebunden. - VD 16, M 283. - Schwach wasserrandig u. gebräunt.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.