Ungrund
des von den adlichen Gesellschaften Limburg und Frauenstein zu Frankfurt angesprochenen Rechts, auf eine bestimmte Zahl von Stellen in dem Senate dieser freien Stadt. Ffm., Wenner 1817. 4°. 39 S. Brosch. d. Zt.
Etw. fleckig. - ╔Dabei: Der adelichen Gesellschaft Alt-Limpurg╗ angesprochenes Recht auf eine bestimmte Zahl von Stellen in dem Senate der freien Stadt Frankfurt. Mit Anlagen 1 und 2. Ebda. 1817. 4°. 55, 34 S. Kart. d. Zt. - Beide Schriften selten.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Frankfurt/Main